Weiterbildung – Nutzen Sie die Möglichkeiten
Weiterbildung ist in der Zeit, in der Sie Hartz4 beziehen, das „A und O“. Wann sonst in Ihrem Leben haben Sie die Zeit sich aktiv und nahezu kostenlos weiterzubilden? Nutzen Sie die Chancen!
Das Jobcenter übernimmt in der Regel alle Kosten einer Weiterbildung, wenn diese Weiterbildung die Chancen auf eine erfolgreiche Vermittlung in den Arbeitsmarkt in sich trägt. Insbesondere, wenn Ihr zukünftiger Arbeitgeber sagt, dass Sie eine bestimmte Ausbildung haben müssten, erst dann würde man Sie einstellen.
Wie gehen Sie am Besten vor? Beim Erstgespräch im Jobcenter hat man mit Ihnen eine sogenannte „Potentialanalyse“ gemacht. Darin haben Sie auch angegeben in welchem zukünftigen Bereich Sie tätig sein können. Suchen Sie nun Weiterbildungsmassnahmen z.B. von Kreisvolkshochschulen oder anderen Instituten für Erwachsenenbildung.
Die angestrebte Weiterbildung sollte nun zwei Vorraussetzungen erfüllen, damit Sie Diese vom Jobcenter finanziert bekommen:
- Die Weiterbildung sollte zu Ihrem Berufswunsch passen, den Sie in der Potentialanalyse angegeben haben
- Die Weiterbildung sollte zu einem Vollzeit-Arbeitsvertrag führen (oder gar eine Bedingung dafür sein)
Sind diese beiden Punkte erfüllt, beantragen Sie die Förderung der Weiterbildungsmassnahmen bei Ihrem Sachbearbeiter beim Jobcenter schriftlich, und zwar bevor Sie die Weiterbildung buchen.
In der Regel wird das Jobcenter dann die Kosten für die Weiterbildung tragen. Bedenken Sie, dass Sie auch für die Fahrten zu den Weiterbildungsstätten beim Jobcenter eine Fahrkostenerstattung einreichen sollten.