Fahrkostenerstattungen für Vorstellungsgespräche
Wenn Sie zu einem Vorstellungsgespräch anreisen müssen, können Sie eine Fahrkostenerstattung beim Jobcenter beantragen. Sie bleiben also nicht auf den Kosten sitzen.
Um die Fahrkostenerstattung zu bekommen, müssen ein paar einfache Vorraussetzungen erfüllt sein. Zum Einen muss vorher eine Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter getroffen worden sein. Sie können die Fahrtkosten nur dann geltend machen, wenn der Betrieb bei dem Sie sich bewerben wollen, diese Reisekosten nicht übernimmt. Weiterhin müssen Sie den Antrag auf Fahrtkostenerstattung umgehend beim Jobcenter beantragen, damit Sie einen Anspruch haben.
Der Höchstbetrag der Erstattung liegt bei 130,00 €. Unter diesem Höchstsatz bekommen Sie 0,40 € pro Kilometer erstattet. Dazu wird die einfache Fahrt auf dem direkten Weg als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Beispiel 1:
Der Betrieb ist in 450 km von Ihrem Wohnort entfernt. Sie müssen also 450 km hin fahren und wieder 450 km nach Hause. Sie können aber nur die einfache Reise anrechnen, wenn Sie mit Ihrem Privatfahrzeug fahren. Demnach wäre 450 km x 0,40 € = 180,00 €. Sie würden also 50,00 € über dem Höchstsatz liegen. Diese 50,00 € müssen Sie selber tragen. 130,00 € bekommen Sie vom Jobcenter erstattet.
Beispiel 2:
Der Betrieb ist in 50 km von Ihrem Wohnort entfernt. Sie müssen also 50 km hin fahren und wieder 50 km nach Hause. Sie können aber nur die einfache Reise anrechnen, wenn Sie mit Ihrem Privatfahrzeug fahren. Demnach wäre 50 km x 0,40 € = 20,00 €. Sie liegen somit unter dem Höchstsatz. Sie bekommen eine Fahrkostenerstattung in Höhe von 20,00 €.
Hinweis: Reisen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu dem Betrieb, bei dem Sie sich bewerben wollen, und die Reisekosten übersteigen den Höchstsatz, kann das Jobcenter im Einzelfall auch höhere Beiträge freigeben. Informieren Sie sich dazu gesondert bei Ihrem Ansprechpartner beim Jobcenter, bevor Sie Fahrkarten erwerben.